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Von alters her wird das Bürgervogelschießen am Fuße des Vogelberges, in alten Flurkarten auch Godenberg genannt, abgehalten. Wie ältere Gildebrüder berichten, wird von oben, vom jetzigen Bismarckturm-Parkplatz, auf einen Vogel auf der anderen Seite der damaligen Sandkuhle (der heutigen Tannenschlucht) geschossen.
1951 - 1959
Nach dem Kriege, wird wieder an gleicher Stelle auf den Vogel auf der Stange, jedoch aus der Sandkuhle heraus, geschossen. Mit dem beginnenden wirtschaftlichen Aufschwung erreicht die Bebauung um den Vogelberg eine solche Dichte, daß ein freies Schußfeld nicht mehr gegeben ist und die Schützengilde sich nach einem anderen Schießplatz umsehen muß.
1958
erwirbt die Schützen-Totengilde einen 6.793 qm großen Teilbereich der Senatorenkoppel am Ende der Straße Hein-Lüth-Redder (Gelände vor dem Hannibal).
1959
erklärt die Stadt Lütjenburg in einem Vertrag ihre Bereitschaft, die Kosten für den Ausbau des Schießplatzes am Hein-Lüth-Redder zu übernehmen.
1960
findet das Bürgervogelschießen auf einem Ausweichplatz, dem heutigen Lütjenburger Hof der Firma D.-H. Boll, statt.
1961 - 1965
fällt auf dem neuen Schützenplatz am Hein-Lüth-Redder der Königsschuß.
1961
nimmt die Planung des Schützenparks Formen an; für das Gildehaus wird ein Bauantrag gestellt, in einer ordentlichen Ausschreibung werden die Gesamtbaukosten mit 40.000,00 DM ermittelt.
1962
Doch die Gildeplanung wird wieder von der expandierenden Stadt eingeholt und mit dem neu aufgestellten B-Plan Nr. 32 überrollt. Zu einer Baugenehmigung kommt es nicht mehr.
1966
kehrt das Gildeschießen an die historische Stätte, die Tannenschlucht, zurück und wird seitdem dort abgehalten. Erhebliche Sicherheitsmaßnahmen, wie
- Anbringung des Vogels vor einem Kugelfang,
- stationär montierte Gewehre,
- Patronen mit einer bestimmten Durchschlagskraft und
- Absperrungen müssen jedes Jahr beachtet und kontrolliert werden.
Mit einer kostenlosen Übereignung des gildeeigenen Schützenparks wird im Vertrag vom 12. Februar 1695 mit der Stadt Lütjenburg festgeschrieben, daß
- jetzt der endgültige Standort für das Bürgervogelschießen gefunden ist und für alle Zeiten beibehalten werden kann;
- die Herrichtung und Instandhaltung der Parkanlage Tannenschlucht, erweitert um die gegenüberliegenden Tennisplätze, mit der alten Flurbezeichnung Schweinstrift , zu Lasten der Stadt gehen;
- die Schützen-Totengilde das Recht hat, auf die Bepflanzung der Anlagen Einfluß zu nehmen; sie kann jedes Jahr eine Königseiche pflanzen.
Seit 1991
laufen Planungen für eine Neugestaltung der Tannenschlucht, in die die Schützen-Totengilde einbezogen wird. Die Pläne eines Kieler Landschaftsgestalters fanden vielerlei Zustimmung. Es bleibt zu hoffen, daß hier bald eine schöne Parkanlage entsteht.
(1994 Klaus-Wilhelm Thode)